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Für Nichtmitglieder gibt es keinerlei Einschränkungen, sie können am Clubabend ebenso mitsingen. Wer sich zum Beitritt entschließt, bezahlt monatlich EUR 5,--  und eine einmalige Einschreibgebühr von EUR 13,-- und kann alle Einrichtungen und Veranstaltungen des Clubs gratis besuchen. Für die Konsumtion in unserem Clublokal gibt es ausserdem für Mitglieder monatlich Gutscheine im Wert von EUR 10,--, es lohnt sich also, Mitglied zu werden! Weiters haben wir mit einigen Firmen Vereinbarungen über Preisermäßigungen getroffen, die Mitgliedern ebenfalls zu gute kommen.

Sie kennen unseren Club schon und wollen Mitglied werden? Hier können Sie sich eintragen:

Beitrittserklärung
Karaoke Club Austria vormals Vienna´s Karaoke Club
(Ihre Daten werden Dritten nicht weitergegeben)

Persönliche Daten

Anrede:
Titel:
Vorname:
Familienname:
PLZ/Ort: /
Anschrift:
Festnetztelefon:
Mobiltelefon:
Privat-Email:
Geburtsdatum:

Angaben zur Mitgliedschaft

Gewünschte Zahlungsart: monatlich  quartalsweise  jährlich
auf Konto 500 377 285 01 bei BA-CA (BLZ: 12000)
Möchten Sie im Club eine Funktion ausüben?
Nein, ich will nur Mitglied sein und alle Möglichkeiten des Clubs nützen.
Ja, ich will Beirat werden.
Ja, ich möchte bei der nächsten Vorstandswahl kandidieren als:
Ja, ich will in der Redaktion der Internet-Clubzeitung mitarbeiten.
Ja, ich möchte gerne als Karaoke-Techniker bei Veranstaltungen oder im Club mitarbeiten.
Ja, ich möchte gerne:

Zusatzinformationen
(müssen nicht ausgefüllt werden)

Firma:
PLZ/Ort: /
Anschrift:
Telefon:
Nebenstelle:
Email:
Branche:
Durch Absenden des Formulars bekundet der Mitgliedschaftswerber seine Absicht, dem "Karaoke Club Austria" beizutreten und erkennt die Statuten an. Durch Übergabe der Clubkarte wird dieser Antrag vom Club angenommen. Laut § 6 Abs. 2 der Statuten kann der Austritt nur zum Quartalsende erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens ein Monat vorher mitgeteilt werden. Das Recht zur Nutzung der Clubeinrichtungen tritt erst nach Bezahlung des ersten Mitgliedsbeitrages in Kraft. Die Einzahlung des ersten Beitrages stellt gleichzeitig die Anerkennung der Clubstatuten dar und gilt als Bestätigung, dass dieser Antrag zur Recht erfolgte. Erfolgt die Einzahlung des ersten Mitgliedsbeitrages nicht innerhalb von 30 Tagen, so gilt diese Mitgliedschaftsbewerbung als gegenstandslos. Laut § 6 Abs. 3 kann der Vorstand die Streichung eines Mitgliedes vornehmen, wenn dieses trotz Mahnung länger als zwei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich mittels Vorstandsbeschluß neu festgesetzt und beträgt zur Zeit monatlich EUR 5,00. Die Einschreibgebühr beträgt EUR 13,00.